Der Umgang mit personenbezogenen Daten zur Umsetzung von Maßnahmen oder bei Meldungen und Ermittlung zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt ist nicht selten mit Unsicherheiten verbunden. Diese Unsicherheiten ergeben sich vor allem aus den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und können somit auch negative Konsequenzen für die Verantwortlichen sowie für die betroffenen Personen in Folge von Datenschutzverletzungen oder sonstigen Verstößen nach sich ziehen. Um diesen Unsicherheiten und daraus resultierenden Risiken entgegenzuwirken und den Anwendern des dsj– und DOSB-Stufenmodells bei der datenschutzkonformen Umsetzung eine Hilfestellung zu bieten, haben dsj und DOSB in Zusammenarbeit mit den Sachverständigenbüro Mülot eine Arbeitshilfe zum datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten bei Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt entwickelt.
Hinweis: Adressat*innen der Arbeitshilfe sind die Verantwortlichen eines Verbands/Vereins, d.h. der Vorstand/das Präsidium/Geschäftsführung sowie darüber hinaus die*der Datenschutzbeauftragte. Da die Anwendung der Arbeitshilfe ebenfalls für die Ansprechpersonen im Themenfeld Schutz vor Gewalt relevant ist, wird darüber hinaus eine gemeinsame Abstimmung mit diesen empfohlen.
Arbeitshilfe und Mustervorlagen, die von Verbänden und Vereinen auf ihre jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden können:
- 1-1 Datenschutz-Aufgaben in Bezug auf Maßnahmen zum Schutz vor sexualisierter Belästung und Gewalt
- 1-2 Benennung eines*einer Datenschutzbeauftragten im Verein/Verband
- 1-3 Handlungsleitfaden für Datenschutzbeauftragte (DSB)
- 2 Muster-Dokumentation für das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
- 3-1 Bausteine für Datenschutzerklärungen
- 3-2 Umgang mit Betroffenenanfragen
- 4-1 Muster-Datenschutzfolgenabschätzung zum Umgang mit Meldungen über Verdachtsmomente zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt
- 5-1 Empfehlung technisch organisatorische Maßnahmen
- 5-2 Muster-Verpflichtung auf Vertraulichkeit, Verhalten und Einhaltung technischer Vorgaben