Förderung der Landeshauptstadt Potsdam
Grundlagen der Förderung
Onlineportal „aneta“
Antragsfrist:
25.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr!
Abrechnungsfrist:
max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!
- Sport- und Spielfeste für den nichtorganisierten Sport
Zu § 9 – 3.3.
– vereinsoffene Veranstaltung ohne Wettkampfcharakter
– max. 80% der Gesamtkosten
– Ø 500,00 € pro Veranstaltung - Trainingslager in den Schulferien oder an durch Feiertagen verlängerten Wochenenden
Zu § 9 – 1.1.2.
– bis zu 5,00 € pro Übernachtung und Teilnehmer bis 18 Jahre für max. 7 Nächte
– 1 Übungsleiter pro 15 förderfähigen Teilnehmern
– max. 50% der Gesamtkosten
– Teilnehmer müssen Vereinsmitglieder sein - Wertintensive Sport- und Trainingsgeräte
Zu § 9 – 2.4.
– Einzelwert über 200,00 € pro Stück
– max. 70% der Gesamtkosten
Ausbildung minderjähriger oder in Ausbildung befindlicher Übungsleiter
Zu § 9 – 1.3.2.
– nur Lehrgangsgebühr (keine Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten)
– max. 50% der Gesamtkosten
– bis 18 Jahre ohne Nachweis, von 19 bis 27 Jahre Ausbildungsnachweis nötig - Sportveranstaltungen mit Partnerstädten der Stadt Potsdam
Zu § 9 – 3.2.
– Partnerstädte sind: Bobigny, Bonn, Jyväskylä, Luzern, Opole, Perugia, Sansibar, Sioux Falls, Versailles
– max. 80% der Gesamtkosten - Projekte zur Zielgruppenförderung (z.B. Senioren- oder Frauen- und Mädchensport)
Zu § 9 – 1.3.3.
– Projektdauer von max. 1 Jahr
– Ziel muss die Gewinnung von Mitgliedern aus der Zielgruppe sein
– max. 80% der Gesamtkosten - Integrations- bzw. Inklusionsmaßnahmen im Sport (z.B. integrative Trainingsgruppen)
– regelmäßige Angebote zur Förderung von Integration und Inklusion im Verein
– max. 90% der Gesamtkosten - Förderung der Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre im Verein
Zu § 9 – 1.1.1.
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– ab mindestens 3 Kindern und Jugendlichen im Verein - Förderung der Übungsleiter im Verein
Zu § 9 – 1.3.1.
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– Die maximale Bezuschussung für einen Übungsleiter kann max. 250,00 €
– Bemessungsgrundlage: je 15 Mitglieder bis 18 Jahre kann ein Übungsleiter gefördert werden
Förderung der Mitgliedsbeiträge durch das Bildungs- und Teilhabepaket
Unterlagen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Landeshauptstadt Potsdam
(Für die Förderung des Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein bitte den Punkt „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beachten)
Förderung des Landessportbund Brandenburg e.V.
Onlineportal „verminext“
Unter verminext.de können künftig sämtliche Prozesse der LSB-Förderungen abgewickelt werden – von der Beantragung bis zur Auszahlung.
LSB-Förderrichtlinien und Formulare
Wichtiger Hinweis: Die Förderrichtlinien „Vereinsförderung“ und „Sportverein und Kita“ werden über das neue webbasierte LSB-Portal Verminext unter verminext.de abgewickelt.
Alle Dokumente und Formulare der weiteren Förderungen finden Sie weiterhin unter folgendem Link:
Antrags- und Abrechnungsformulare
Ab dem Förderjahr 2024 werden einige von diesen Förderungen voraussichtlich in Verminext integriert sein, sodass die entsprechenden hier gelisteten Formulare dann nicht mehr verwendet werden dürfen. Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf dieser Seite.
Goldener Plan Brandenburg
(Früher: Kommunales Investitionsprogramm KIP)
- Unterlagen Goldener Plan Brandenburg (Richtlinien, Antragsformular, Verwendungsnachweis usw.)
- Beispiel Sanitärtrakt
Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten.
Förderung der Brandenburgischen Sportjugend
Landesjugendplan
Antragsfrist über den SSB bis:
28.02. des laufenden Jahres!
Abrechnungsfrist über den SSB bis:
max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!
Umfasst die Förderungen für allgemeine Maßnahmen (aMB), für Jugendbildung und Jugendbegegnungen (auch international möglich) sowie satzungsgemäße Schwerpunktarbeit.
Alle Dokumente und Formulare finden Sie unter folgendem Link:
Antrags- und Abrechnungsformulare
Förderprogramm „Sportverein und Kita“
Anträge für das Projekt Sportverein und Kita sind nur noch über das Online-Portal „Verminext“ möglich.
Voraussetzung dafür ist der freigeschaltete Zugang zu Verminext durch die Mitgliederverwaltung des Landessportbundes und die aktuelle Mitgliedermeldung bzw. die Nachweise der Förderwürdigkeit.
Integration durch Sport
Der Landessportbund Brandenburg und seine Brandenburgischen Sportjugend verstehen Integration als gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen und Migranten am Sport und am gesellschaftlichen Leben. Dementsprechend wird Zuwanderung als Chance und Bereicherung für die Sportlandschaft mit ihren vielen Sportvereinen betrachtet. Die verschiedenen Potentiale, Erfahrungen und Kompetenzen, die Menschen mit und ohne Migrationshintergrund einbringen, werden für die gemeinsame Gestaltung des Vereinsalltags genutzt und fördern die Vielfalt in den Sportvereinen.
Mehr Informationen erhaltet ihr auf der DOSB Homepage: DOSB Integration durch Sport – in Brandenburg