Förderung der Landeshauptstadt Potsdam

Grundlage der Förderung durch die Landeshauptstadt Potsdam sind:

  1. Vergaberichtlinie
  2. Sportfördersatzung

1. Antragstellung und Abrechnung über das Onlineportal „aneta“

Antragsfrist: 25.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr!
Abrechnungsfrist: max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!



2. Förderung der Mitgliedsbeiträge durch das Bildungs- und Teilhabepaket

  1. Unterlagen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Landeshauptstadt Potsdam

    (Für die Förderung des Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein bitte den Punkt „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beachten)

Förderung des Landessportbund Brandenburg

11. Kooperationsmaßnahmen zwischen Schule und Sportverein (A2)

  1. Antrags- und Abrechnungsformulare

    Anträge über SSB bis: 31.08. des laufenden Jahres

    Abrechnung über SSB bis: 31.08. des laufenden Jahres

12. Goldener Plan Brandenburg / (früher: Kommunales Investitionsprogramm (KIP) )

  1. Unterlagen Goldener Plan Brandenburg (Richtlinien, Antragsformular, Verwendungsnachweis usw.)
  2. Beispiel Sanitärtrakt

    Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten.

13. Sportförderung des Landessportbund Brandenburg

  1. LSB-Förderrichtlinien und Formulare

    Antragstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über den LSB Brandenburg.

Förderung der Brandenburgischen Sportjugend

14. Kooperationsmaßnahmen zwischen Kita und Sportverein (A3)

  1. Antragstellung und Abrechnung über das Onlineportal „Verminext“

    Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres

    Abrechnungsfrist: 15.01. des Folgejahres

15. allgemeine Maßnahmen (aMB) und Bildungsmaßnahmen

  1. Antragsformular
  2. Abrechnungsunterlagen
  3. Richtlinien

    Anträge über SSB bis: 28.02. des laufenden Jahres

    Abrechnung über SSB bis: max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme

16. Integration durch Sport

  1. Unterlagen Integration durch Sport

    Anträge über SSB bis: 30.11. des laufenden Jahres

    Abrechnung über SSB bis: 15.10. des laufenden Jahres