Förderung der Landeshauptstadt Potsdam

Grundlage der Förderung durch die Landeshauptstadt Potsdam sind:
1. Antragstellung und Abrechnung über das Onlineportal „aneta“
Antragsfrist: 25.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr!
Abrechnungsfrist: max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!
- Sport- und Spielfeste für den nichtorganisierten Sport
– vereinsoffene Veranstaltung ohne Wettkampfcharakter
– max. 80% der Gesamtkosten
– Ø 500,00 € pro Veranstaltung - Trainingslager in den Schulferien oder an durch Feiertagen verlängerten Wochenenden
– bis zu 5,00 € pro Übernachtung und Teilnehmer bis 18 Jahre für max. 7 Nächte
– 1 Übungsleiter pro 15 förderfähigen Teilnehmern
– max. 50% der Gesamtkosten
– Teilnehmer müssen Vereinsmitglieder sein - Wertintensive Sport- und Trainingsgeräte
– Einzelwert über 200,00 € pro Stück
– max. 70% der Gesamtkosten
Ausbildung minderjähriger oder in Ausbildung befindlicher Übungsleiter
– nur Lehrgangsgebühr (keine Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten)
– max. 50% der Gesamtkosten
– bis 18 Jahre ohne Nachweis, von 19 bis 27 Jahre Ausbildungsnachweis nötig - Sportveranstaltungen mit Partnerstädten der Stadt Potsdam
– Partnerstädte sind: Bobigny, Bonn, Jyväskylä, Luzern, Opole, Perugia, Sansibar, Sioux Falls, Versailles
– max. 80% der Gesamtkosten - Projekte zur Zielgruppenförderung (z.B. Senioren- oder Frauen- und Mädchensport)
– Projektdauer von max. 1 Jahr
– Ziel muss die Gewinnung von Mitgliedern aus der Zielgruppe sein
– max. 80% der Gesamtkosten - Integrations- bzw. Inklusionsmaßnahmen im Sport (z.B. integrative Trainingsgruppen)
– regelmäßige Angebote zur Förderung von Integration und Inklusion im Verein
– max. 90% der Gesamtkosten - Förderung der Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre im Verein
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– ab mindestens 3 Kindern und Jugendlichen im Verein - Förderung der Übungsleiter im Verein
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– Die maximale Bezuschussung für einen Übungsleiter kann max. 250,00 €
– Bemessungsgrundlage: je 15 Mitglieder bis 18 Jahre kann ein Übungsleiter gefördert werden

2. Förderung der Mitgliedsbeiträge durch das Bildungs- und Teilhabepaket
- Unterlagen zum Bildungs- und Teilhabepaket der Landeshauptstadt Potsdam
(Für die Förderung des Mitgliedsbeitrages in einem Sportverein bitte den Punkt „Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben beachten)
Förderung des Landessportbund Brandenburg

11. Kooperationsmaßnahmen zwischen Schule und Sportverein (A2)
- Antrags- und Abrechnungsformulare
Anträge über SSB bis: 31.08. des laufenden Jahres
Abrechnung über SSB bis: 31.08. des laufenden Jahres

12. Goldener Plan Brandenburg / (früher: Kommunales Investitionsprogramm (KIP) )
- Unterlagen Goldener Plan Brandenburg (Richtlinien, Antragsformular, Verwendungsnachweis usw.)
- Beispiel Sanitärtrakt
Bitte lassen Sie sich von uns zu dieser Förderrichtlinie individuell beraten.

13. Sportförderung des Landessportbund Brandenburg
- LSB-Förderrichtlinien und Formulare
Antragstellung bzw. Abrechnung erfolgt direkt über den LSB Brandenburg.
Förderung der Brandenburgischen Sportjugend


14. Kooperationsmaßnahmen zwischen Kita und Sportverein (A3)
- Antragstellung und Abrechnung über das Onlineportal „Verminext“
Antragsfrist: 15.01. des laufenden Jahres
Abrechnungsfrist: 15.01. des Folgejahres

15. allgemeine Maßnahmen (aMB) und Bildungsmaßnahmen
- Antragsformular
- Abrechnungsunterlagen
- Richtlinien
Anträge über SSB bis: 28.02. des laufenden Jahres
Abrechnung über SSB bis: max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme

16. Integration durch Sport
- Unterlagen Integration durch Sport
Anträge über SSB bis: 30.11. des laufenden Jahres
Abrechnung über SSB bis: 15.10. des laufenden Jahres