Antragsfrist:
25.11. des laufenden Jahres für das Folgejahr!
Abrechnungsfrist:
max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!
- Sport- und Spielfeste für den nichtorganisierten Sport
Zu § 9 – 3.3.
– vereinsoffene Veranstaltung ohne Wettkampfcharakter
– max. 80% der Gesamtkosten
– Ø 500,00 € pro Veranstaltung - Trainingslager in den Schulferien oder an durch Feiertagen verlängerten Wochenenden
Zu § 9 – 1.1.2.
– bis zu 5,00 € pro Übernachtung und Teilnehmer bis 18 Jahre für max. 7 Nächte
– 1 Übungsleiter pro 15 förderfähigen Teilnehmern
– max. 50% der Gesamtkosten
– Teilnehmer müssen Vereinsmitglieder sein - Wertintensive Sport- und Trainingsgeräte
Zu § 9 – 2.4.
– Einzelwert über 200,00 € pro Stück
– max. 70% der Gesamtkosten
Ausbildung minderjähriger oder in Ausbildung befindlicher Übungsleiter
Zu § 9 – 1.3.2.
– nur Lehrgangsgebühr (keine Fahrt-, Verpflegungs- oder Übernachtungskosten)
– max. 50% der Gesamtkosten
– bis 18 Jahre ohne Nachweis, von 19 bis 27 Jahre Ausbildungsnachweis nötig - Sportveranstaltungen mit Partnerstädten der Stadt Potsdam
Zu § 9 – 3.2.
– Partnerstädte sind: Bobigny, Bonn, Jyväskylä, Luzern, Opole, Perugia, Sansibar, Sioux Falls, Versailles
– max. 80% der Gesamtkosten - Projekte zur Zielgruppenförderung (z.B. Senioren- oder Frauen- und Mädchensport)
Zu § 9 – 1.3.3.
– Projektdauer von max. 1 Jahr
– Ziel muss die Gewinnung von Mitgliedern aus der Zielgruppe sein
– max. 80% der Gesamtkosten - Integrations- bzw. Inklusionsmaßnahmen im Sport (z.B. integrative Trainingsgruppen)
– regelmäßige Angebote zur Förderung von Integration und Inklusion im Verein
– max. 90% der Gesamtkosten - Förderung der Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre im Verein
Zu § 9 – 1.1.1.
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– ab mindestens 3 Kindern und Jugendlichen im Verein - Förderung der Übungsleiter im Verein
Zu § 9 – 1.3.1.
– die Förderung muss nicht beantragt werden und kann 1x pro Haushaltsjahr per Mitgliedschaft im Stadtsportbund Potsdam e.V. gewährt werden
– Die maximale Bezuschussung für einen Übungsleiter kann max. 250,00 €
– Bemessungsgrundlage: je 15 Mitglieder bis 18 Jahre kann ein Übungsleiter gefördert werden