Öffnung der Sportanlagen im Stadtgebiet Potsdam
Die Landeshauptstadt hat die Sportanlagen gem. § 1 Absatz 2 der Sportanlagenlärmschutzverordnung unter freiem Himmel für den Sportbetrieb freigegeben. Dabei handelt es sich um ortsfeste Einrichtungen, die zur Sportausübung bestimmt…