Das Programm zur „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde vom Bund mit 476 Millionen Euro aufgelegt.
Der Schwerpunkt liegt auf der klimagerechten Sanierung, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.
Antragsberechtigt sind allerdings nur Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind also nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen.
Anträge können noch bis Ende September 2022 gestellt werden!
Weitere Infos findet ihr hier