Förderrichtlinie A5 Sportstättenbau – für das Jahr 2026

Noch bis zum 01.07.2025 haben die Sportvereine noch Zeit bei Euch ihre Voranträge der FRL A5 für das Jahr 2026 abzugeben.

Bitte beachten Sie die Vorgaben der Richtlinie, u.a. nur Vorhaben bis max. 100.000 Euro Gesamtkosten, Fördersatz 80 %, Zuwendung je zur Hälfte als Zuschuss und Darlehen.

Zur Richtlinie: https://lsb-brandenburg.de/sportfoerderung/foerderrichtlinien-2025-und-2026/

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Jens Wunderlich
Referent Sportstätten/Umwelt
Landessportbund Brandenburg e.V.
E-Mail: wunderlich@lsb-brandenburg.de