Allgemeine Geschäftsbedingungen – Potsdamer Stadtsportball

1. Geltungsbereich

1. Die Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Ballbesuchern einerseits und dem Stadtsportbund Potsdam e.V. als Veranstalter andererseits. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt.

2. Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge bezüglich des Erwerbs von Eintrittskarten, gelten im Verhältnis zum Stadtsportbund Potsdam e.V. ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsabschluss und Zahlungsmodalitäten
1. Kartenbestellungen erfolgen schriftlich per E-Mail an stadtsportbund@potsdam.de.
Erst mit Übersendung der Rechnung/Bestellbestätigung an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande.

2. Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto des Stadtsportbund Potsdam e.V. erfolgen.

3. Jede Kartenbestellung ist unmittelbar nach Rechnungslegung durch den Stadtsportbund Potsdam e.V. bindend und verpflichtet zur Bezahlung der bestellten Karten innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss und mindestens bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn.

4. Im Falle einer Verlegung des Potsdamer Stadtsportballs ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Eintrittskarten für den neuen Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Eintrittskarten beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Kartenkaufs infolge einer Verlegung ist nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Karteninhaber nachweislich nicht zumutbar.

3. Eintrittspreise
1. Der Veranstalter des Potsdamer Stadtsportballs veröffentlicht die jeweils gültigen Eintrittspreise und gibt sie bekannt. Preisänderungen sind möglich und werden rechtzeitig vor der Veranstaltung bekanntgegeben.

4. Flanierkarten (Einlass ab 21:30 Uhr)
1. Es besteht die Möglichkeit, sofern die Veranstaltung nicht ausverkauft ist, Flanierkarten zu erwerben. Diese sind per E-Mail unter stadtsportbund@potsdam.de zu bestellen.

2. Der Einlass zur Veranstaltung mit einer erworbenen Flanierkarte ist am Veranstaltungstag um 21:30 Uhr zugelassen.

3. Die Bezahlung der Flanierkarten erfolgt im Vorfeld der Veranstaltung per Überweisung auf das Konto des Stadtsportbund Potsdam e.V. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden.

5. Weiterverkauf
1. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu erhöhten Preisen und zu gewerblichen Zwecken ist untersagt.

6. Vervielfältigung
1. Der Kunde ist verpflichtet, Eintrittskarten vor der Vervielfältigung durch Dritte geschützt aufzubewahren. Bei Missbrauch von Eintrittskarten durch den Kunden besteht kein Anspruch auf den Besuch des Potsdamer Stadtsportballs oder die Erstattung des Kaufpreises.

2. Wer Eintrittskarten unerlaubt vervielfältigt und/oder in Umlauf bringt, haftet für die Folgeschäden; eine strafrechtliche Verfolgung (Leistungserschleichung, Betrug, Urkundenfälschung) bleibt vorbehalten.

7. Karten- und Garderobenmarkenverlust
1. Verliert ein Besucher seine Eintrittskarte, muss er sich vor Ort beim Veranstalter melden. Nach Abfrage des Namens und Abgleich der Platzierungsliste, kann der Zutritt zur Veranstaltung genehmigt werden, insoweit der Besucher glaubhaft macht, eine Eintrittskarte erworben zu haben.

2. Bei Verlust der Garderobenmarke erfolgt die Rückgabe der Garderobe nur nach Identitätsprüfung und Rücksprache mit dem Veranstalter. Der Veran­stalter übernimmt keine Haftung für die Garderobe, wenn die Garderoben­marke nicht vorgelegt werden kann.

8. Kartenversand und Kartenhinterlegung
1. Der Versand der Eintrittskarten erfolgt im Januar 2025 auf dem Postweg, per Standardbrief. Unverzüglich nach Zugang der Eintrittskarten ist der Kunde verpflichtet, diese auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.

2. Beim Versand von Eintrittskarten, Gutscheinen und anderen Produkten übernimmt RIAG Media GmbH keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung beim Empfänger oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung.

9. Widerrufsrecht
1. Der Potsdamer Stadtsportball ist eine termingebundene Veranstaltung. Bei der Bestellung von Eintrittskarten handelt es sich um einen Kauf im Sinne des § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB, weshalb für bestellte Eintritts­karten kein Widerrufsrecht besteht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist nach Eingang der Rechnung durch den Stadtsportbund Potsdam e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.

2. Bei einem ersatzlosen Ausfall des Potsdamer Stadtsportballs haben die Käufer Anspruch auf die Erstattung des Kartenpreises. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen die Karten innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Ausfalls an den Stadtsportbund Potsdam e.V. zurückgegeben werden. Die Erstattung erfolgt nach Rück­sendung der Karten auf das durch den Käufer per E-Mail mitgeteilte Konto. Versandkosten sowie sonstige Kosten werden nicht erstattet. Im Falle eines Ersatztermins behalten die Tickets ihre Gültigkeit, und der Käufer wird rechtzeitig über den neuen Termin informiert.

3. Reklamationen fehlerhafter Rechnungen bzw. Kartenbestellungen müssen unverzüglich (d.h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Rechnung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat per E-Mail an stadtsportbund@potsdam.de zu erfolgen (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).

4. Programmänderungen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe gekaufter Karten.

10. Veranstaltungsdurchführung
1. Eventuell notwendige Hygienemaßnahmen werden im Rahmen der geltenden Gesetzgebung durchgeführt. Für möglicherweise damit verbundene Einschränkungen übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Ankündigung solcher Maßnahmen erfolgt, sofern erforderlich, auf der Webseite des Stadtsportbund Potsdam e.V. Hinweise zu Sicherheits- und Hygienemaßnahmen sind selbstständig von den Veranstaltungsteilnehmern der Webseite zu entnehmen.

2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Zutritt zur Veranstaltung zu kontrollieren. Es kann eine Identitätsprüfung oder das Vorlegen von Karten in digitaler oder gedruckter Form erforderlich sein.

3. Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich während der Veranstaltung angemessen zu verhalten. Hinweise zu den Verhaltensregeln sowie zu verbotenen Gegenständen und zur Verhütung von Bränden sind der Hausordnung der MBS Arena Potsdam zu entnehmen. Diese finden die Veranstaltungsteilnehmer auf der Internetseite der MBS Arena Potsdam. Bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln kann der Veranstalter die Teilnahme an der Veranstaltung ohne Rückerstattung des Kartenpreises verweigern.

4. Der Veranstalter setzt einen Sicherheits- und Veranstaltungsordnungsdienst ein, der die Besucher- und Veranstaltungssicherheit sowie die Einhaltung der Hausordnung der MBS Arena Potsdam überwacht und ggf. das Hausrecht durchsetzt.

11. Veranstaltungsteilnahme
1. Veranstaltungsteilnehmer sind dazu verpflichtet, die geltenden Sicherheits- und Brandschutzbestimmungen zu beachten, die in Form der Hausordnung der MBS Arena Potsdam auf der Internetseite der MBS Arena Potsdam eingesehen werden können.

2. Den Anweisungen des eingesetzten Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten, insbesondere im Falle eines Veranstaltungsabbruchs oder einer Räumung (z.B. im Brandfall). Das Gebäude ist in Gefahrensituationen auf Anweisung des Sicherheitspersonals unverzüglich zu verlassen. Die Rückgabe von abgegebenen Garderoben oder Gepäckstücken erfolgt erst nach Freigabe durch die zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.

3. Bei Zuspätkommen oder bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn besteht kein Anspruch auf Erstattung nicht in Anspruch genommener Eintrittskarten. Ersatzleistungen sind ausgeschlossen.

4. Inhaber von Eintrittskarten werden darum gebeten, den Veranstalter im Falle von Verhinderung bzw. Nichtteilnahme am Potsdamer Stadtsportball zu benachrichtigen.

12. Veranstaltungszeiten
1. Die Veranstaltungszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen des Potsdamer Stadtsportballs ersichtlich. Für inhaltliche Änderungen wird keine Gewähr übernommen.

13. Veranstaltungsabbruch
1. Bei einem Veranstaltungsabbruch aufgrund von höherer Gewalt (§ 275 BGB) oder Einflüssen, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegen (z.B. Ausfall der Gebäudetechnik, Schadensereig­nisse), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

2. Der Käufer hat im Vorfeld der Veranstaltung Anspruch auf Rückerstattung des vollen Kartenpreises, wenn der Veranstalter den Potsdamer Stadtsportball aus eigenem Ermessen gemäß § 323 BGB absagt.

3. Der Anspruch auf Rückerstattung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Veranstaltungsdatum durch Vorlage der Rechnung und des Zahlungsnachweises beim Stadtsportbund Potsdam e.V. geltend gemacht werden.

14. Hausrecht
1. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltung stören oder andere Besucher belästigen.

2. Besucher können der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie andere Personen belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte/ keine Platzierung vorweisen können.

3. Der Zutritt kann weiter verhindert werden, wenn der Besucher gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen hat.

4. Das Rauchen ist lediglich im Außenbereich gestattet, im gesamten Gebäude jedoch untersagt.

5. Das Mitbringen von Getränken und Speisen ist nicht zulässig (Ausnahmen bilden nachgewiesene Lebensmittelunverträglichkeiten, welche durch das Catering nicht abgedeckt werden können – Einzelfallentscheidung).

15. Bild- und Tonaufnahmen
1. Das Fotografieren, Film-, Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung potenziell störender Geräte sind während der Veranstaltung nicht gestattet. Verstöße sind nach den Urhebergesetzen strafbar. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Veranstaltungsstätte verwiesen werden.

2. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher durch ihre Teilnahme an der Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlicht werden dürfen.

3. Mit Ihrer Anmeldung (Kartenkauf) erklären Sie sich einverstanden, dass auf dem Potsdamer Stadtsportball Foto- und Filmaufnahmen gemacht werden, die zu Werbe- und Dokumentationszwecken in Printprodukten oder im Internet verwertet werden.

16. Haftungsbeschränkungen
1. Außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird sämtliche Haftung des Stadtsportbund Potsdam e.V. auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen.

2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Veranstalter zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.

3. Soweit die Haftung des Stadtsportbund Potsdam e.V. nach den Absätzen 1 und 2 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

17. Rechtshinweis
1. Es gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist der ausschließliche Gerichtsstand Potsdam. Dies gilt sowohl für Kaufleute als auch für Nichtkaufleute im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen.

3. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Potsdam, sofern der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist.

4. Der Stadtsportbund Potsdam e.V. ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18. Inkrafttreten
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 1. Oktober 2023 in Kraft.

19. Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
1. Die personenbezogenen Daten der Eintrittskartenkäufer werden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, bearbeitet und genutzt.

2. Der Stadtsportbund Potsdam e.V. wird die Daten nicht länger als erfor­derlich aufbewahren und diese in der Regel für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen speichern, höchstens jedoch für drei Jahre nach Abschluss des Vertrages. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO (Vertragserfüllung).

3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten gemäß Art. 15-17 DSGVO. Des Weiteren wird auf die Möglichkeit verwiesen, Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten einzureichen.

4. Der Stadtsportbund Potsdam e-V. ist berechtigt, die Daten an Dritte, die von ihm mit der Durchführung des Veranstaltungsbesuchs beauftragt wurden, im hierfür erforderlichen Umfang weiterzugeben. Die Einhaltung des Datenschutzrechts bei Nutzung dieser weitergegebenen Kundendaten durch die beauftragten Dritten sichert der Stadtsportbund Potsdam e.V. zu.

5. Es wird versichert, dass die Nutzung kundenbezogener Daten durch den Stadtsportbund Potsdam e.V. selbst sowie durch die beauftragten Dritten streng vertraulich und nur im dargelegten Umfang erfolgt.

Stand: Oktober 2023