Der Landessportbund Brandenburg e.V. hat uns aktuelle Informationen zum Transparenzregister zukommen lassen.
Kurz zusammengefasst:
- Vereinfachtes Antragsformular (siehe Beispiel)
- Befreiung für 2021 kann noch bis 30.06.2022 gestellt werden (rückwirkend für 2021)
- Kein Nachweis durch Freistellungsbescheid und Ausweiskopien mehr nötig – Versicherung zum Gemeinnutz reicht aus
- Antragstellung gilt wahrscheinlich solange wie der Freistellungsbescheid gilt
- Ab 2024 (derzeit geplant) gibt es eine Rückkopplung (sofern der Verein einverstanden ist) zwischen Transparenzregister und Zuwendungsempfängerregister (verwaltet die Gemeinnützigen Vereine)
Bei Fragen steht Euch Frau Springborn gerne zur Verfügung:
Frau Susanne Springborn
Referentin Vereinsverwaltung
Landessportbund Brandenburg e.V.
Schopenhauerstraße 34
14467 Potsdam
Tel.: (0331) 9 71 98 – 30
Fax: (0331) 9 71 98 – 34
E-Mail: springborn@lsb-brandenburg.de