Das Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt nicht für die Beendigung von Mitgliedschaften in Vereinen
Rechtgrundlage für den Eintritt und Austritt ist ausschließlich das in der Satzung der Vereine geregelte Verfahren. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge ändert das geltende Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht). Die…