Der DOSB hat für die Verlängerung von Lizenzen Sonderregelungen beschlossen.
Die aktuelle Entwicklung um die COVID-19-Verordnungen für den November haben auch Auswirkungen auf die Thematik der DOSB Lizenzverlängerungen.
Der DOSB hat diesbezüglich im März 2020 bereits eine Sonderregelung beschlossen, auf welche wir nochmals hinweisen möchten:
Aufgrund der aktuellen Situation können DOSB-Lizenzen im C- und B-Bereich, die innerhalb bzw. zum Ende des Jahres 2020 ungültig werden, bei Bedarf um max. 12 Monate verlängert werden.