Finanzielle Unterstützung für Potsdamer Vereine in der Corona-Krise

Hier tragen wir alle Hilfs- und Unterstützungsangebote, auf welche Sportvereine, Freiberufler und Honorarkräfte zugreifen können, für euch zusammen.

Stand: 14.09.2020

Corona-Notfallfonds der Landeshauptstadt Potsdam geht in die zweite Runde
Weitere Informationen unter: Bitte klicken

Liebe Sportlerinnen und Sportler, liebe Sportvereine,

anbei findet Ihr uns derzeit bekannte Unterstützungsangebote für gemeinnützige (Potsdamer) Sportvereine. Wir werden diese Liste immer weiter vervollständigen und auf unserer Internetseite veröffentlichen. Sollten Euch weitere Möglichkeiten bekannt sein, so bitten wir um eine entsprechende Information, um unsere Rubrik zu ergänzen.

Bitte beachtet aber, dass die Angebote nicht immer für alle Vereine gelten.

Lasst uns gemeinsam durch diese Krise kommen und bleibt gesund!

#sportfamiliepotsdam

Anschreiben der Beigeordnete für Bildung Kultur und Sport, Noosha Aubel: Bitte klicken
 

NEU: Übersicht Förderprogramme für gemeinnützige Organisationen in den Bereichen Bildung, Jugend und Sport

1. Kurzarbeitergeld

Auch gemeinnützige Unternehmen, wie Vereine, … können im Zusammenhang mit der Corona – Pandemie dem Grunde nach Kurzarbeitergeld erhalten. Wenn ihre Einrichtung durch eine behördliche Maßnahme geschlossen werden muss, liegt ein unabwendbares Ereignis nach §96 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III vor. Tritt im Betrieb ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein, kann das Kurzarbeitergeld bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen gewährt werden.

Siehe: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/kug-faq-kurzarbeit-und-qualifizierung.pdf?__blob=publicationFile

Anträge werden bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt:

Siehe: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

2. Verdienstausfallentschädigung

Neben den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Menschen, arbeiten auch viele Freiberufler und Honorarkräfte im Sport, die in der Zeit der Corona – Krise kein Kurzarbeitergeld beantragen können. Wir empfehlen allen Betroffen hier Unterstützung zu beantragen:

https://lavg.brandenburg.de/sixcms/detail.php/946152?fbclid=IwAR3hnUMqSuaXWpFk1NfOkmCwDdb7nEmOty2BwL6Zfj9Ltbhk5KpqMQS37uY

3. Notfallfonds bei Existenzbedrohung des Vereins

4. Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler 

Die Landesregierung Brandenburgs hat ein Soforthilfeprogramm für kleine und mittlere Unternehmen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind, aufgelegt.
Betroffene Unternehmen sollen „unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten“. Dabei handelt es sich um nicht rückzahlbare Zuschüsse.
Die Unterstützung wird voraussichtlich ab 25.03.2020 gestartet. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt: 

·       bis zu 2 Erwerbstätige bis zu 5.000 Euro, 

·       bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 10.000 Euro, 

·       bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro, 

·       bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 Euro, 

·       bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 Euro 


Ausführliche Informationen zu der Soforthilfe werden zeitnah auf der Internetseite der der Investitionsbank ILB veröffentlicht. Starten soll das Programm voraussichtlich ab 25. März 2020.

Siehe: https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/aktuelle-unterstuetzungsangebote/

5. Rechtsberatung

Der Stadtsportbund Potsdam e.V. plant gemeinsam mit der Stadt Potsdam eine Rechtsberatung für Potsdamer Sportvereine zu organisieren, so dass die Vereine sich nicht einzeln und kostenpflichtig an Rechtsanwälte wenden müssen.
Bisher aufgekommene Fragen sind u.a.:

-Können Mitglieder außerordentlich kündigen

-Was passiert mit Sponsorenverträgen (z.B. wenn schon Gelder geflossen sind, aber vereinbarte Leistungen nicht erbracht werden können)

-Müssen Vereine anteilig Kosten bereits bezahlter Eintritts/Dauerkarten bzw. Teilnehmergebühren für Veranstaltungen, die abgesagt werden mussten/müssen zurückerstatten

6. Anträge für Sonderhilfeprogramm ab Mittwoch

Schnelle Unterstützung für Klein- und Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler bietet in Kürze das Sonderhilfeprogramm des Landes. Die Mittel aus dem von der Brandenburger Landesregierung aufgelegten Soforthilfeprogramm können ab Mittwoch, 25. März 2020, beantragt werden und sollen dann kurzfristig ausgezahlt werden. Die entsprechenden Antragsformulare stehen ab Mittwoch auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums (https://mwae.brandenburg.de) sowie der Investitionsbank des Landes Brandenburg (www.ilb.de) bereit. (HvC)

7. AOK Norost ermöglicht Beitragsstundung für Sozialversicherungsbeiträge

Vielen kleinen Unternehmen droht durch die Corona-Pandemie eine schwierige wirtschaftliche Situation. Hier wollen wir helfen. Bei finanziellen Notlagen ermöglicht die AOK Nordost eine Beitragsstundung für die Sozialversicherungsbeiträge. Diese Soforthilfe bieten wir für den aktuellen Beitragszeitraum an. Der Antrag kann ab sofort unbürokratisch über das Servicetelefon 0800 2650800 oder online unter www.aok.de/nordost/mail gestellt werden. Die Vorstandsvorsitzende Daniela Teichert sagt dazu: „Wir werden großzügig handeln, mit Augenmaß sensibel entscheiden und alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um Arbeitgebern und Selbstständigen ein zuverlässiger Partner in dieser schwierigen Zeit zu sein.“

8. Banken bieten Unternhemen Hilfe bei laufenden Krediten an

Einige Banken bieten Unternehmen und Selbstständigen, aber auch Privathaushalten aufgrund der aktuellen Situation Hilfe bei laufenden Krediten an.

So hat beispielsweise die Mittelbrandenburgische Sparkasse (MBS) mittgeteilt:
„Die MBS hat in den vergangenen Tagen ein Sofortprogramm aufgelegt und nimmt unkompliziert die Anträge ihrer Firmenkunden für die vorübergehende Aussetzung von Kredittilgungen, die Ausweitung vorhandener (Kontokorrent-)Kreditlinien oder neue Kreditlinien an und hilft dabei, Anträge auf Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und von anderen Förderbanken zu stellen.“

9. Befristete Neuregelung für „virtuelle“ Vereinssitzungen

Der Bundestag und Bundesrat haben folgendes Gesetz verabschiedet, welches für alle Vereine sehr wichtig ist:

Im Rahmen des  Gesetzentwurfes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere „virtuelle Sitzungen“ vorgesehen sind.

Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per E-Mail und Fax werden ermöglicht.
Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021 befristet. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 beschlossen und der Bundesrat am 27.03.2020 verabschiedet.

Weitere Infos unter:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html    

Siehe auch Fragen- und Antwortpapier des BMJV:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads/032320_FAQ_Vereine.pdf?__blob=publicationFile&v=2

10. Stadtwerke Potsdam hilft mit der „Potsdam-Crowd“ gegen Corona

Die Stadtwerke Potsdam haben die PotsdamCrowd auf die gegenwärtige Situation angepasst und den Fördertopf kurzfristig von 1.000 Euro auf 2.500 Euro erhöht.
Für jede Spende von mindestens 10 Euro packen die Stadtwerke Potsdam 10 Euro dazu.

Webseite: www.potsdam-crowd.de
E-Mail:      stefanie.draws@swp-potsdam.de.

Bitte schickt uns Eure rechtsrelevanten Fragen schnellstmöglich zu.