Goldener Plan Brandenburg 2026-2029

Der Goldene Plan Brandenburg erfährt erfreulicherweise von 2026 bis 2029 eine Fortsetzung. Damit können auch in den kommenden Jahren wichtige Investitionen in die Sportinfrastruktur des Landes realisiert werden.Aktuell fehlen noch die finalen Beschlüsse in Bund und Land.

Das gesamte Fördervolumen soll in 2026 untersetzt werden, die Durchführungs- und Abrechnungszeiträume können von 2026 – 2029 reichen.

Potsdam kann mit einer Förderung in Höhe von 2.661.600,00 € rechnen.

Wir haben vom LSB folgende Hinweise zur Richtlinie erhalten:

  • Die neue Förderrichtlinie wird sich nur geringfügig von der alten Richtlinie (RL-GPB) unterscheiden. Geplant ist eine Steigerung des maximalen Fördersatzes auf 80 % (letzte Förderperiode 75 %).
  • Alle Unterlagen, einschließlich der Voranträge und Anlagen, sind künftig ausschließlich digital einzureichen. Die Archivierung der Originale erfolgt über den Zeitraum der Zweckbindung im antragstellenden Verein.
  • Vereine, deren Projekte von KSB/SSB, LSB und MBJS befürwortet wurden, reichen bis spätestens 30.06.2026 einen qualifizierten Fördermittelantrag inkl. aller Anlagen (Planung, Kostenberechnung, Finanzierungsnachweis, Eigentumsnachweis/ Pachtvertrag)

in digitaler Form beim LSB ein. Nur vollständig eingereichte Unterlagen können bearbeitet werden. Frühzeitig eingereichte Anträge werden vorrangig bearbeitet. In der Prioritätenliste ist die Projektauswahl nachvollziehbar zu begründen

Hier findet Ihr den Vorantrag, welchen Ihr bitte bis zum 15.12.2025 bei uns einreicht.

Der Vorstand des SSB erstellt eine Prioritätenliste, welche mit der Landeshauptstadt abgesprochen wird, und leitet diese inkl. aller Unterlagen an den LSB weiter.

Die mit den Voranträgen eingereichten Angaben (Maßnahme, Baukosten, Förderung und Durchführungszeiträume) sind in der Prüfung und Bewilligung verbindlich.

Bitte beachtet, dass bereits die Voranträge einen Nachweis des Eigenanteils erfordern.

Richtlinie 2021 – 2024: https://lsb-brandenburg.de/sportstaetten/goldener-plan-brandenburg-2021-2024/