Neue Förderrichtlinie für das Programm „Aufholen nach Corona“

Das Land Brandenburg hat über das Bundesprogramm „Aufholen nach Corona“ eine eigene Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendfreizeiten erlassen.

Die Förderung wird auf die Jugendämter der Stadt- und Landkreise runtergebrochen und ersetzt die Ferienrichtlinie die zuvor über die Brandenburgische Sportjugend in den zurückliegenden beiden Jahren realisiert wurde.

Ziel ist es Projekte zu entwickeln, die der außerschulischen Jugendbildung, der Jugendarbeit, der internationalen Jugendarbeit, der Kinder- und Jugenderholung sowie der Jugendberatung dienen. Ebenso sollen günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen ermöglicht werden.

Pressemitteilung MBJS vom 20.02.2022

Richtlinie zum Förderprogramm