Landesjugendplan

Antragsfrist über den SSB bis:
28.02. des laufenden Jahres!

Abrechnungsfrist über den SSB bis:
max. 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme, spätestens aber der 25.11. des laufenden Jahres!

Umfasst die Förderungen für allgemeine Maßnahmen (aMB), für Jugendbildung und Jugendbegegnungen (auch international möglich) sowie satzungsgemäße Schwerpunktarbeit.

Alle Dokumente und Formulare finden Sie unter folgendem Link:
Antrags- und Abrechnungsformulare