Wichtige Information bzgl. Hilfsangeboten für die Ukraine

Auf eigene Spendensammlungen sollten Vereine aktuell verzichten. Da gemeinnützige Vereine ihre Mittel nur für satzungsmäßige Zwecke verwenden dürfen, laufen sie sonst Gefahr, ihre Gemeinnützigkeit aufs Spiel zu setzen.

Allerdings dürfte in absehbarer Zeit das Bundesfinanzministerium – wie schon häufiger geschehen – sogenannte Billigkeitsregelungen erlassen, die die möglichen Hilfeleistungen für Vereine erweitern und vereinfachen.

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Des Weiteren gibt der LSB Hinweise bzgl. der Versicherung für Geflüchtete, die in den Sportvereinen trainieren. Eine Aufnahme der Menschen in den Verein ist erst einmal nicht notwendig. Trotzdem besteht Versicherungsschutz.

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