COVID-19: Sonderregelung zur Verlängerung von DOSB-Lizenzen

Der DOSB hat für die Verlängerung von Lizenzen Sonderregelungen beschlossen.

Die aktuelle Entwicklung um die COVID-19-Verordnungen für den November haben auch Auswirkungen auf die Thematik der DOSB Lizenzverlängerungen.

Der DOSB hat diesbezüglich im März 2020 bereits eine Sonderregelung beschlossen, auf welche wir nochmals hinweisen möchten:
Aufgrund der aktuellen Situation können DOSB-Lizenzen im C- und B-Bereich, die innerhalb bzw. zum Ende des Jahres 2020 ungültig werden, bei Bedarf um max. 12 Monate verlängert werden.

News-Beitrag der ESAB vom 30.03.2020

Lizenzverlängerungen über die ESAB