Das Deutsche Kinderhilfswerk legt in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) einen neuen Förderfonds auf: Vereine und Projekte werden darüber unterstützt, geflüchteten Kindern und Jugendlichen über den Sport ein gutes Einleben in Deutschland zu ermöglichen.
Mehr als 130.000 Kinder im schulpflichtigen Alter sind seit Anfang März aus der Ukraine nach Deutschland geflohen, die meisten zusammen mit ihren Müttern. Doch auch aus vielen anderen Ländern suchen Familien mit ihren Kindern Schutz in Deutschland.
Integration und Stärkung durch Sport
Traumata, Ängste, Sprachbarrieren, fehlende soziale Kontakte – geflüchtete Kinder und Jugendliche bringen unterschiedliche und spezielle Bedürfnisse mit. Damit sie sich gut einleben können, braucht es neben gut organisierten Kitas und Schulen, auch einen darauf vorbereiteten Freizeitbereich: Ein Sportverein beispielsweise kann für geflüchtete Kinder und Jugendliche ein wichtiger erster Anlaufpunkt am neuen Wohnort sein.
Halt und Zugehörigkeit zu einer festen Gemeinschaft, Ablenkung von den Sorgen, Erfolgserlebnisse, neue Freundschaften und spielerisch die Sprache lernen – all das kann der Vereinssport bieten. Dazu kommt, dass sportliche Aktivitäten gesund und wichtig für die körperliche Entwicklung sind. Oder anders: Teamsport vermittelt den Kindern wichtige emotionale Stärke.
Förderfonds „Ankommen im Sport“: Finanzielle Unterstützung für Sportprojekte
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat daher in Kooperation mit der Deutschen Sportjugend (dsj) den neuen Förderfonds „Ankommen im Sport“ eingerichtet. Das oberste Ziel dabei: Ein gutes Ankommen ermöglichen und Integration von geflüchteten Kindern durch gemeinsamen Sport mit bereits hier lebenden Kindern und Jugendlichen!
Der Fonds ist zunächst mit 100.000 Euro ausgestattet. Gefördert werden Vereine oder andere Träger wie Schulen oder Kommunen mit dem Ziel, geflüchteten Kindern über den gemeinsamen Sport einen niedrigschwelligen Zugang zur Gesellschaft zu ermöglichen. So können die Vereine beispielsweise eine Förderung beantragen, um ihr Team und ihre Freizeitangebote für geflüchtete Kinder zu erweitern und ihnen eine kostenfreie Mitgliedschaft zur Verfügung zu stellen. Auch individuelle Austattungen wie Trainingsanzug oder Sportschuhe können beantragt werden. Bitte beachten Sie: Nicht gefördert werden eine allgemeine Ausstattung des Geländes mit Geräten (z.B. Fußballtore oder andere Spiel- und Sportgeräte), generelle Umbaumaßnahmen auf dem Gelände und ähnliches.
Die Antragstellenden sollen mit der Förderung für einen einfachen Zugang von geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu ihren Angeboten sorgen können und dafür gerüstet sein, mit Sport- und Freizeitangeboten auf ihre speziellen Bedürfnisse einzugehen.
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(Auswahl „Sonderfonds“ und „Ankommen im Sport“).
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