Wie die Bundesregierung per Pressemitteilung verkündet hat, ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern ab dem 02.11.2020 untersagt.
Wie die Bundesregierung per Pressemitteilung verkündet hat, ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern ab dem 02.11.2020 untersagt.