Sport-Comeback perfekt: Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben
Am 3. April ist es endlich soweit: Erstmals seit Beginn der Pandemie vor gut zwei Jahren werden dann wieder alle Brandenburger Sportlerinnen und Sportler uneingeschränkt ihrem Hobby nachgehen können. Grundlage für die Rückkehr in den ganz normalen sportlichen Alltag ist die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung, die das Brandenburger Kabinett am 29.03.2022 verabschiedete und die am kommenden Sonntag (03. April 2022) in Kraft tritt.
Dies bedeutet, dass mit diesem Datum im Sport keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten, weder beim Training, noch bei Wettkämpfen oder Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch eine Maskenpflicht ist weder bei Sportgroßveranstaltungen noch bei Vereinssitzungen, Indoorsport oder ähnlichen Anlässen vorgeschrieben.
Außerdem sind Sportangebote in Kitas, der Kindertagespflege und in Horten zulässig, einschließlich der Nutzung von Schwimmhallen.
Weitere Informationen gibt es auf der Seite des MBJS.
Update (22.03.2022): MBJS konkretisiert Änderungen
Die seit dem 18. März geltenden Regelungen brachten dem Sport nur wenige Änderungen. Diese Neuerungen hat das Sportministerium nun näher erläutert und dem Sportland dafür zudem eine neue tabellarische Übersicht an die Hand gegeben.
Eine Übersicht über alle aktuellen Pandemie-Regeln im Sport gibt es in der Tabellarischen Übersicht des MBJS
Update (18.03.2022): wenig Neues für den Sport
Das Land Brandenburg hat viele bisher gültige Corona-Schutzmaßnahmen bis einschließlich 2. April verlängert.
Damit nutzt das Land die vom Bund geplante Übergangsregelung im neuen Infektionsschutzgesetz.
Statt der Eindämmungsverordnung gilt daher ab heute (18.03.2022) die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Im Wesentlichen würden darin die bisherigen Regelungen für den Sport bis zum 2. April fortgesetzt, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS). In einer Infomail weist das MBJS aber auch auf zwei Neuerungen hin:
- Für die Sportausübung im öffentlichen Raum entfällt das bisher geltende Abstandsgebot, d.h. Kontaktsportarten wie beispielsweise Fußball auf der Wiese werden wieder zulässig.
- Für Sportgroßveranstaltungen gilt ab 18. März 2022 für Zuschauerinnen und Zuschauer ein 3G-Zutrittsmodell (statt bisher 2G).
Die Sportausübung auf Sportanlagen ist unverändert:
- Unter freiem Himmel gelten keine Zugangsbeschränkungen
- Bei Indoor-Sport gilt die 3G-Regelung
Update (25.02.2022): Erläuterung des MBJS zu neuen Corona-Regeln!
Das Sportministerium Brandenburgs hat einige Erläuterungen zu den neuen Corona-Regelungen veröffentlicht, um die neuen Spielräume für die Vereine zu konkretisieren. Wichtigste Neuerungen sind der Wegfall aller Beschränkungen für den Sport unter freiem Himmel ab dem 4. März sowie der Wechsel von der 2G- zur 3G-Regel im Indoorsport (ebenfalls ab 4. März). In diesem Zusammenhang weist das Ministerium daraufhin, „dass die Nutzung der Umkleideräume und der Sanitäranlagen im Rahmen der Sportausübung unter freiem Himmel zum Sportbetrieb unter freiem Himmel zählt. Umkleiden und Sanitäranlagen können daher nach den Regeln für den Sport unter freiem Himmel genutzt werden, selbstverständlich nur mit Maske“.
Ebenfalls wichtig für die Vereine:
Vereinssitzungen sind ab sofort wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung im 3G-Modell möglich. Im 3G-Modell muss auf Basis eines Hygienekonzeptes organisatorisch sichergestellt sein:
- Zutrittsgewährung nach dem 3G-Modell,
- Abstand von 1,50 m, wobei zwischen festen Sitzplätzen 1 m genügt (Das Abstandsgebot entfällt, wenn alle durchgehend FFP2-Maske tragen.),
- der regelmäßige Austausch der Raumluft in geschlossenen Räumen,
- in geschlossenen Räumen: Maskenpflicht (ab 6 Jahren, medizinische Maske).
Erläuterungsschreiben des MBJS
Übersicht aller Regeln des MBJS
Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung
Update (23.02.2022): Land beschließt weitere Öffnungsschritte!
Die Brandenburger Landesregierung hat in einer Pressemitteilung darüber informiert, dass ab dem 23.02.2022 weitere Öffnungsschritte eingeleitet werden.
Wichtigste Änderung aus der Sicht des Sports:
Für Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter gilt die 2G-Regel nur noch in geschlossenen Räumen. Unter freiem Himmel gilt hier neu die 3G-Regel.
Ab dem 4. März soll Sport im Freien dann wieder ohne jegliche Einschränkungen möglich sein. Im Indoor-Bereich soll dann die 3G-Regel gelten.
Die genauen Regelungen finden Sie hier: Pressemitteilung LSB (22.03.2022)