LSB Brandenburg:

Bis zum 01.07.2021 haben Sportvereine die Möglichkeit, Anträge für die Förderrichtlinie 5.1. des LSB Brandenburg bei UNS zu stellen. Die Förderung ist für Projekte im Jahr 2022 gedacht.

Gefördert werden können Vorhaben bis max. 100.000 € Gesamtkosten bei 80% Zuwendung je zur Hälfte als Zuschuss und Darlehen!

Das Formular für den Vorantrag und die Richtlinie findet Ihr anbei:

Förderrichtline 5.1 Sportstättenbau

Vorantrag 5.1. Sportstättenbau